Betreutes Wohnen für Senioren
Das "Betreute Wohnen" für Seniorinnen und Senioren wurde 1996 geschaffen, insbesondere um ältere Menschen in ihrem Lebensalltag und bei ihren Fragen und Problemen zu begleiten und zu unterstützen.
Unseren Dienst an den Seniorinnen und Senioren verstehen wir stets als Hilfe zur Selbsthilfe. Dies ist für uns von großer Wichtigkeit, da dadurch ein möglichst hohes Maß an selbst bestimmter und unabhängiger Alltags- und Lebensführung)erzielt werden kann.
Unser vielfältiges Hilfs- und Dienstleistungsangebot umfasst sowohl Regelleistungen als auch Wahlleistungen. Die Regelleistungen werden vom Betreuungsträger gewährleistet und sind in der Betreuungspauschale enthalten. Dagegen werden die Wahlleistungen extra berechnet, da sie außerhalb dieser Regelleistungen liegen.
Zu den Regelleistungen zählen:
- beratende und begleitende Unterstützung bei allen Fragen und Angelegenheiten unserer Bewohner
- Organisation und Durchführung von gesundheitlichen und geselligen Aktivitäten
- Infoveranstaltungen
- Einkaufsbegleitung
- Vermittlung ambulanter Pflegedienste zur Sicherstellung von Grund- und/oder Behandlungspflege.
- Vermittlung weiterer Leistungen wie z.B. "Essen auf Rädern" oder Hilfen und Unterstützung im Haushalt.
Als Betreuungsträger bieten wir einen Rundgang an, der auf Wunsch täglich erfolgen kann und der dazu dient, bei bedürftigen Bewohnern nach dem Rechten zu sehen und gegebenenfalls Hilfe zu leisten.
Gerne sind wir auch bei der Vermittlung eines Hausnotrufsystems behilflich, das optimale Hilfe in besonderen Notsituationen gewährleistet.
Die Einrichtung "Betreutes Wohnen" für Seniorinnen und Senioren umfasst 39 1-2 Zimmer-Appartements, die jeweils eine kleine Küche beinhalten.
Neben einem Aufzug für die Bewohner des Hauses, verfügt die Einrichtung auch über ein Pflegebad, einen Gymnastikraum für verschiedene sportliche Aktivitäten, geselliges Angebote oder Familienfeste, sowie eine hauseigene Cafeteria, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Betreuungsdienstes betrieben wird und nicht nur den Bewohnern des Hauses, sondern selbstverständlich auch ihren Angehörigen zur Nutzung offen steht