So geht ganztägige Förderung von Grundschulkindern
Schulkindbetreuung vor und nach dem Unterricht ist eigentlich das falsche Wort. "Wir fördern, bilden und betreuen die Kinder", sagt Melanie Kuhn, Leiterin des Fachbereichs Kind-Jugend-Schule. Wenn im September 2026 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Erstklässler einsetzt, ist ihr die Qualität der Betreuung besonders wichtig.
Melanie Kuhn und Marion Werner sitzen in der Caritas-Geschäftsstelle Kehl und sind verantwortlich für rund 150 Mitarbeitende an 20 Schulstandorten in Kehl, Willstätt, Schutterwald, Offenburg, Achern und Oberkirch. Ihr Fachbereich ist der größte des Caritasverbandes Vordere Ortenau. Er leistet Schulkindbetreuung für über 1400 angemeldete Kinder an 14 Grundschulen, an fünf weiterführenden Schulen und zusätzlich Schulsozialarbeit an einer Schule.
Seit Jahren bereiten sich die Fachbereichsleiterinnen auf den kommenden Rechtsanspruch vor. Als Teil der Schule und Partner der Kommunen begleiten sie die Überlegungen der Schulträger, mit denen sie zusammenarbeiten. Weil es bisher keine Standards gibt, haben sie zusammen mit dem Landratsamt, dem Staatlichen Schulamt und Vertretern von Kommunen eine "Rahmenempfehlung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung" erarbeitet.
"Es geht nicht um Aufsicht über die Kinder bis zum Ende der Betreuungszeit", sagt Melanie Kuhn. Vielmehr soll die Ganztagsbetreuung individuelle Förderung und soziales Lernen ermöglichen. Deshalb gibt es neben der Hausaufgabenbetreuung und Spielmöglichkeiten auch Kreativ- und Bewegungsangebote, Mitsprache bei Kinderkonferenzen sowie Erlebnisse und Ausflüge in die Natur.
Um dies kompetent umzusetzen, beschäftigt der Caritasverband an allen Standorten Fachkräfte wie Erzieher, Jugend- und Heimerzieher und Sozialarbeiter. Bei Quereinsteigern wird auf pädagogische Kompetenzen geachtet. Die Mehrheit der Beschäftigten sind Frauen. Das Arbeitsfeld erlaube keine Vollzeit- , sondern ausschließlich Teilzeitstellen, weil die Kinder immer einen Teil der Tages im Unterricht verbringen, erklärt Marion Werner.
"Wir sind ein verlässlicher Partner für die Kommunen, wenn es um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geht", sagt Kai Möschle, Mitglied des Vorstands. Der Caritasverband habe mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Schulkindbetreuung. Die Power der 150 Mitarbeitenden fließe vorerst ausschließlich in die bestmögliche Ausgestaltung des Rechtsanspruchs an den Standorten, die man bereits seit Jahren habe, so Möschle. Zuletzt habe man einigen Städten und Gemeinden absagen müssen, die jetzt neu Unterstützung für die Ganztagsbetreuung suchen. "Qualität ist uns wichtig", sagt auch er. Nur mit einer guten Ganztagsbetreuung mache man Kinder stark. Es gelte, denen Halt und Sicherheit zu geben, deren Eltern den ganzen Tag arbeiten müssen. Eine zusätzliche Stärke des Angebots liege in der Zusammenarbeit mit den sozialen Diensten des Caritasverbandes: "Unsere Mitarbeitenden können Eltern Hilfe anbieten, wenn sie in einer schwierigen Situation sind."
Der Fachbereich Kind-Jugend-Schule nimmt den Kommunen an vielen Standorten die An- und Abmeldung der Kinder, den Einzug der Gebühren und Elterngespräche ab. Melanie Kuhn und Marion Werner beantragen auch im Auftrag der Kommunen Fördermittel des Landes Baden-Württemberg. Derzeit fließen dem Verband rund 1,2 Millionen Euro pro Jahr vom Regierungspräsidium zu. Kostendeckend sind die Zuschüsse nie, wissen sie. Das alljährlich entstehende Defizit werde den Schulträgern in Rechnung gestellt.
Was der Caritasverband an 20 Standorten seit Jahren bietet und entsprechend der Vorgaben zur Ganztagsbetreuung ausbaut, wird ab 2026 Pflichtprogramm für jeden Schulträger. Doch noch längst gebe es dafür nicht überall die nötigen Räume und Strukturen, weiß Melanie Kuhn: "Ab 2030 haben alle Grundschüler einen Rechtsanspruch auf acht Stunden Betreuung pro Tag. Wir rechnen damit, dass 80 Prozent der Familien sie brauchen und nutzen werden."
Kontakt (beim Klick auf den Link öffnet sich ein neues Nachrichtenfenster): schulkindbetreuung@caritasvorort.de